AO-SF Informationen
Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
Über einen AO-SF-Antrag auf Feststellung von sonderpädagogischem Unterstüzungsbedarf im Förderschwerpunkt Sprache wird bei der Anmeldung in der Grundschule beraten. Die Grundschule leitet den begründeten Antrag an die Schulaufsicht weiter.
Ausbildungsordnung
Sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
Die Schulaufsicht eröffnet das Verfahren und ein sonderpädagogisches Gutachten wird erstellt.
Eltern entscheiden nach der Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs über den Fördererort:Sonderpädagogische Förderung
- in der wohnortnahen Grundschule
- oder in einer Förderschule
Kinder, die im Einschulungsalter eine verzögerte Sprachentwicklung aufweisen, zeigen auf einzelnen oder auch auf allen vier Sprachebenen einen hohen Unterstützungsbedarf:
Grammatik: Der Satzbau ist noch nicht ausgebildet.
Aussprache: Es bestehen Schwierigkeiten in der Lautbildung und die Aussprache ist undeutlich und schwer zu verstehen.
Wortschatz: Viele Wörter oder Begriffe sind noch unbekannt und können nur schwer behalten werden.
Kommunikation: Das Kind zeigt eine starke Zurückhaltung oder andere Auffälligkeiten
im Sprechverhalten.Diese Entwicklungsverzögerungen können in der Förderschule Sprache durch gezielte Diagnostik,
Förderplanung und einen Unterricht, der in allen Fächern auf die spezifischen Schwierigkeiten des Kindes eingeht, aufgeholt werden.Eine Verzögerung der Sprachentwicklung wirkt sich auf das Lernverhalten aus und kann zu
umfänglichen Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb, im mathematischen Bereich und in allen Fächern der Primarstufe führen.Vor der Anmeldung in der Grundschule sollte daher mit der Kita und der Sprachtherapie darüber beraten werden, ob sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sprache vermutet wird
Eltern haben jederzeit das Recht, eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
zu beantragen. Alle Berichte zur Sprachentwicklung des Kindes sollten daher zur Anmeldung in der Grundschule vorgelegt werden.Die Grundschule leitet den Antrag auf Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Sprache (AO-SF) an die Schulaufsicht weiter.Als Primarstufenschule (Klasse 1-4) orientiert die Milos-Sovak-Schule sich an den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule (MSB NRW).
Leitziel der Schule:
Durch intensive sonderpädagogische Unterstützung der Sprache in allen Unterrichtsfächern die Rückschulung in die allgemeine Schule ermöglichen.